Jugendschutz –
geltende gesetzliche Regelung – Gesetzesstand Januar 2018
Für Konzerte gibt es keine klar definierte gesetzliche Regelung.
Als Konzertveranstalter muss sich der HMC Augsbangers e. V. daher an die
Regeln zum Alkoholausschank und zur Ausgangssperre für Kinder und
Jugendliche halten.
Daher bitten wir um euer Verständnis, dass wir es uns vorbehalten uns Altersnachweise zeigen zu lassen.
Bei Festivalbesuchern unter 18 Jahren werden wir den Alkoholverkauf einschränken.
Festivalbesucher unter 18 Jahren, die ohne berechtigte Begleitperson erscheinen, werden gebeten, die Ballonfabrik bis 24 Uhr zu verlassen.